Voraussetzungen:
Volljährigkeit (ab 16 J. kann vor dem Notar ein Testament erstellt werden).
Geschäftsfähigkeit (dringend erforderlich, damit das Testament später einmal nicht angefochten werden kann.
Eigenhändigkeit (der Text muss vollständig selber geschrieben und unterschrieben worden sein)
Handschriftlich (Schreibmaschinentexte und Computerausdrucke sind ungültig).
Erkennbarkeit (der Testator muss seinen vollständigen Namen und aktuelle Anschrift im Testament vermerken)
Verfügungstext (Wer soll was erhalten, Personen und zu vererbendes genau beschreiben)
Unterschrift (Unter dem Verfügungstext muss der Testator mit vollem Vor- und Nachnamen unterschreiben)
Datum (gehört unter oder auf das Testament, weil immer nur das aktuellste Testament gültig ist, sofern es sich nicht auf vorherige Testamente bezieht und dieses ggf. ergänzt.
Hinterlegung (am besten beim Amtsgericht im Wohnbezirk hinterlegen lassen, damit das Testament nicht verloren geht)
Geschäftsfähigkeit (dringend erforderlich, damit das Testament später einmal nicht angefochten werden kann.
Eigenhändigkeit (der Text muss vollständig selber geschrieben und unterschrieben worden sein)
Handschriftlich (Schreibmaschinentexte und Computerausdrucke sind ungültig).
Erkennbarkeit (der Testator muss seinen vollständigen Namen und aktuelle Anschrift im Testament vermerken)
Verfügungstext (Wer soll was erhalten, Personen und zu vererbendes genau beschreiben)
Unterschrift (Unter dem Verfügungstext muss der Testator mit vollem Vor- und Nachnamen unterschreiben)
Datum (gehört unter oder auf das Testament, weil immer nur das aktuellste Testament gültig ist, sofern es sich nicht auf vorherige Testamente bezieht und dieses ggf. ergänzt.
Hinterlegung (am besten beim Amtsgericht im Wohnbezirk hinterlegen lassen, damit das Testament nicht verloren geht)