Sonntag, 10. März 2013

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Roscher-Meinel (www.berliner-kanzlei.de) zu den rechtlichen Voraussetzungen eines Berliner Testaments.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Roscher-Meinel zu den rechtlichen Voraussetzungen eines wirksamen eigenhändigen Testaments.

Voraussetzungen:
Volljährigkeit (ab 16 J. kann vor dem Notar ein Testament erstellt werden).
Geschäftsfähigkeit (dringend erforderlich, damit das Testament später einmal nicht angefochten werden kann.
Eigenhändigkeit (der Text muss vollständig selber geschrieben und unterschrieben worden sein)
Handschriftlich (Schreibmaschinentexte und Computerausdrucke sind ungültig).
Erkennbarkeit (der Testator muss seinen vollständigen Namen und aktuelle Anschrift im Testament vermerken)
Verfügungstext (Wer soll was erhalten, Personen und zu vererbendes genau beschreiben)
Unterschrift (Unter dem Verfügungstext muss der Testator mit vollem Vor- und Nachnamen unterschreiben)
Datum (gehört unter oder auf das Testament, weil immer nur das aktuellste Testament gültig ist, sofern es sich nicht auf vorherige Testamente bezieht und dieses ggf. ergänzt.
Hinterlegung (am besten beim Amtsgericht im Wohnbezirk hinterlegen lassen, damit das Testament nicht verloren geht)

Dienstag, 28. August 2007

TV Sendung "Partner-TÜV" mit Markus Roscher


Rechtsanwalt Markus Roscher als Familienrechts-Experte in der für VOX produzierten Sendung "Partner-TÜV". Zusammen mit einer Paartherapeutin mussten "lädierte" Beziehungen analysiert werden. Die Paare wurden zuvor mehrere Wochen von Kameras beobachtet, die in ihrem gesamten Wohnbereich angebracht waren.

Freitag, 6. Juli 2007

Markus Roscher - Als die Wiedervereinigung noch ein Tabu war

1995 erschien im Ullstein Verlag ein Buch mit dem Namen "Für die Freiheit". Hierin war Markus Roschers Beitrag "Als die Wiedervereinigung noch ein Tabu war" enthalten. Es ging um die Scheinheiligkeit der westdeutschen Politiker, für die eine Wiedervereinigung bestenfalls nicht mehr war, als ein Lippenbekenntnis. Zu dieser Zeit setzte sich Roscher in zahlreichen Gremien (Arbeitsgruppe Deutschlandpolitik der FDP Bundestagsfraktion, Honorarreferent des Gesamtdeutschen Instituts, Leiter des Bundesarbeitskreises Deutschlandpolitik der Jungen Liberalen etc.) für das Verfassungsziel Wiedervereinigung ein. Viele Pharisäer behaupten, sie hätten dieses Ziel ebenfalls nie aus dem Auge verloren, was aber gelogen ist. Im Gegenteil: Als Markus Roscher am 18.10.1988 in der FAZ (S. 4) mit seinen Vorstellungen zu einer aus seiner Sicht bevorstehenden Wiedervereinigung ausführlich zitiert wurde, entließ ihn der damalige Bundesvorsitzende der Jungen Liberalen als Bundesarbeitskreisleiter Deutschlandpolitik der Jungen Liberalen. Ein Dokument aus dieser Zeit ist das WDR-TV-Interview aus dem Herbst 1988, in dem Markus Roscher die Wiedervereinigung als unmittelbar bevorstehend bezeichnete.

E-Mai: Roscher@Berlin-Recht.de